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Rechtsanwalt Manfred Zipper





  Herr Rechtsanwalt Zipper ist für seine Mandanten in Markenrechtssachen, Urheberrechtsangelegenheiten sowie Patentrechtsstreitigkeiten kompetenter Ansprechparter.

Herr Rechtsanwalt Zipper vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber Firmen, Privatpersonen, Behörden und Gerichten mit Engagement und Durchsetzungsvermögen, stets mit dem notwendigen Blick für die Entwicklung sachgerechter Ergebnisse.

Herr Rechtsanwalt Zipper verfügt über eine jahrelange Erfahrung in der Urheberrechts- und Markenangelegenheiten und begleitet seine Mandanten von der Anmeldung der Marke bis zur Verteidigung der Marke gegen unbefugte Benutzung.
 

Rechtsanwältin Katahrina Schimmel



  Frau Rechtsanwältin Schimmel berät und vertritt ihre Mandanten in allen Marken- und Urheberrechtlichen Angelegenheiten.

Frau Rechtsanwältin Schimmel absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Bereits während ihrer Ausbildung konzentriete sich Frau Rechtsanwältin Schimmel auf das Markenrecht, das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtschutz.

Frau Rechtsanwältin Schimmel hat seit ihrer Tätigkeit in der Kanzlei Zipper & Collegen umfangreiche Erfahrung in der Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen gemeinsam mit dem Mandanten sammeln können und stellt ihren Mandanten diese Erfahrung zur Ausarbeitung einer jeweils indivduellen Lösung zur Verfügung.
   

Mitgliedschaften:

• Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
• Mitglied Deutsche Vereinigung für gewerblichen
  Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
• Mitglied Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)
• Mitglied im Mannheimer Anwaltsverein
• Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.
 
   

Mitgliedschaften:

• Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
• Mitglied Deutsche Vereinigung für gewerblichen
  Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)) e.V.
   
 
   

Q Logo - Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

  Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätsicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.

Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmässig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.

Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper

Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer www.brak.de

Frau Rechtsanwältin Schimmel absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Das sich anschließende Rechtsreferendariat leistete sie am Oberlandesgericht Karlsruhe.