Abmahnung erhalten - was tun?
Sie sollten sich beraten lassen, weil es nur gute Gründe für die Beratung durch den Rechtsanwalt gibt: Einige sind die folgenden, die gleichzeitig auch Ansatzpunkte für eine begründete Abwehr der Abmahnung sein könnten: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Dem Grunde nach sollte der Rechtsanwalt die Abmahnung überprüfen. Die in der Abmahnung behauptete Rechtslage oder Situation ist nicht immer derartig unzweifelhaft, wie man vermutet.
Die Abmahnung kann auch an Formfehlern leiden. Möglicherweise ist der falsche Adressat aufgeführt? Der falsche Name des Abmahners?
Wenn man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, ist man 30 Jahre lang an diese strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden.
Oftmals sind die
strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Die
Vertragsstrafen sind oftmals viel zu hoch angesetzt.
In der Strafbewehrten Unterlassungserklärung werden meistens überhöhte Anwaltsgebühren und Abmahnkosten geltend gemacht.
Teilweise handeln die abmahnenden Personen rechtsmissbräuchlich. Damit entfällt deren vermeintlicher Anspruch.
Autor: Ihre Rechtsanwäte der Kanzlei Zipper & Collegen, Schwetzingen
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Publiziert am: Samstag, 15. Oktober 2011 (647 mal gelesen)
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