Google haftet nicht für Suchergebnisse
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Onlinesuchmaschine „Google" nicht für das Ergebnis von Suchergebnissen haftet (Urteil vom 26.5.2011, Az. 3 U 67/11).
Der Klääger war als Anlageberater tätig und unstreitig in mehrere zivilrechtliche Verfahren als auch in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt. Sein Name wurde in einem Onlineforum im Zusammenhang mit den Begriffen „Betrug" und „Schrottimmobilien" genannt und von Google hierauf in den Suchergebnissen verlinkt. Das OLG hat – wie zuvor auch das LG Hamburg – einen Unterlassungsanspruch verneint. Google habe nur durch das Bereitstellen von Suchergenissen das Persöönlichkeitsrecht des Kläägers nicht verletzt. Auch füür die in den Suchergebnissen wiedergegebenen Ausrisse von Drittseiten stellen keine Verletzung dar. Eine Suchmaschine köönne keine eigene Meinung bilden. Insbesondere sei eine Suchmaschine nicht einem Presseorgan gleichzustellen, weil sie lediglich auf Eingaben des Nutzers reagiere.