Abmahnung erhalten – was tun?

Abmahnung erhalten – was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten sich nach Möglichkeit umgehend mit einem kompetenten Rechtsanwalt besprechen. Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper zählt selbst zu den kompetenten Rechtsanwälten aus der Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Partner in Schwetzingen. Er kann auf eine 10 jährige Erfahrung im Bereich der Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Markenrecht zurückgreifen. Meist ist der Abmahner dem Rechtsanwalt, der auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Abmahnungen zurückblicken kann, längst bekannt. Dann wird der Rechtsanwalt Ihnen genau die für den jeweiligen Fall zutreffenden Beratungsleistungen erteilen.

Sie sollten sich beraten lassen, weil es nur gute Gründe für die Beratung durch den Rechtsanwalt gibt: Einige sind die folgenden, die gleichzeitig auch Ansatzpunkte für eine begründete Abwehr der Abmahnung sein könnten: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Dem Grunde nach sollte der Rechtsanwalt die Abmahnung überprüfen. Die in der Abmahnung behauptete Rechtslage oder Situation ist nicht immer derartig unzweifelhaft, wie man vermutet.

Die Abmahnung kann auch an Formfehlern leiden. Möglicherweise ist der falsche Adressat aufgeführt? Der falsche Name des Abmahners?
Wenn man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, ist man 30 Jahre lang an diese strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden.

Oftmals sind die strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Die Vertragsstrafen sind oftmals viel zu hoch angesetzt.
In der Strafbewehrten Unterlassungserklärung werden meistens überhöhte Anwaltsgebühren und Abmahnkosten geltend gemacht.
Teilweise handeln die abmahnenden Personen rechtsmissbräuchlich. Damit entfällt deren vermeintlicher Anspruch.
In nicht seltenen Fällen hat das gerichtliche Verfahren auch Vorteile.

Geschrieben von Rechtsanwalt Manfred Zipper am Samstag, 15. Oktober 2011