Abmahnung im Markenrecht – auch Verbraucher immer wieder betroffen

Abmahnung im Markenrecht – auch Verbraucher immer wieder betroffen

Immer wieder öffnen Verbraucher ihre Briefkästen und halten voll Verwunderung eine markenrechtliche Abmahnung in der Hand. Die wenigsten der Betroffenen wissen damit zunächst etwas anzufangen, haben sie sich als Privatleute mit dem Markenrecht doch noch nie auseinandergesetzt. Tatsächlich wird dieses zu Zeiten des Internets im Alltag aber immer wichtiger. Vor allem diejenigen, die ab und an über das Internet-Auktionshaus eBay Waren kaufen oder verkaufen, sollten sich zumindest in Grundzügen einmal mit dem Markenrecht auseinandersetzen, kann es andernfalls doch ein böses und teures Erwachen geben.

Unter „Marke“ versteht der Jurist eine rechtlich geschützte Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen, mit dem dieses die Herkunft dieses Produkts belegen will. Eine der bekanntesten und wertvollsten Marken ist zum Beispiel Coca-Cola. Berührungen mit dem Markenrecht gibt es schneller als man denkt. Unüberlegt ist schon so mancher mit dem Markengesetz in Konflikt geraten. Ein klassisches Beispiel ist der Türkeiurlauber, der aus dem Urlaub Kleidungsstücke mit nach Hause bringt, die nur auf den ersten Blick Originalware zu sein scheinen. Da ist der bekannte NIKE-Swoosh auf dem T-Shirt verkehrt herum angebracht oder unter dem Schriftzug PUMA ist nur ein kleines Kätzchen abgebildet. Gegen das Markenrecht verstoßen auch diese Nachahmungen, denn die Zeichen müssen nicht identisch sein.

Es reicht aus, wenn Verwechslungsgefahr besteht, der angesprochene Verkehr das Produkt auf den ersten Blick einem bestimmten Hersteller zugeordnet wird. Aktuell schießen zudem im Internet Firmen wie Pilze aus dem Boden, die vom asiatischen Markt aus scheinbar original Markenware zu Schleuderpreisen verkaufen. Da kann das angesagte Hollister-T-Shirt schon für einen einstelligen Betrag erworben werden, die Louis-Vuitton-Tasche gibt es für zwanzig Euro noch dazu. Kaum einer wird hier tatsächlich auf Originalware hoffen, die Qualität lässt meist erheblich zu wünschen übrig. Durch die Einfuhr solcher gefälschter Markenware kann sich auch der Verbraucher strafbar machen.

Der Zoll kontrolliert hier regelmäßig und macht die Markeninhaber auf die Einfuhr gefälschter Ware unter Mitteilung des Bestellers aufmerksam. So oder durch die Weiterveräußerung der Waren im Internet, z.B. über eBay, werden auch die Markeninhaber auf die gefälschte Ware aufmerksam. Diese beobachten den Markt intensiv und sprechen schnell eine markenrechtliche Abmahnung gegen einen Anbieter aus, der gefälschte Ware zum Erwerb anbietet. So manch einer erhält dann zum Beispiel eine Abmahnung eines Herstellers, weil es das bei eBay angebotene T-Shirt in der Originalkollektion gar nicht gibt.

In markenrechtlichen Abmahnungen wird regelmäßig Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz in vierstelliger Höhe gefordert. Ob es dem Verkäufer bekannt war, dass er gefälschte Ware verkauft hat, ist nicht entscheidend. Das Markenrecht setzt keinen Vorsatz voraus. Dennoch bestehen gute Chancen, sich als Verbraucher gegen eine markenrechtliche Abmahnung zu verteidigen.

Das Markengesetz setzt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Im geschäftlichen Verkehr kann – entgegen dem Wortlaut – auch ein Verbraucher handeln. Die Grenzen zwischen privatem und geschäftlichem Handeln sind fließend, Gerichte haben ein geschäftliches Handeln schon bejaht, wenn über eBay im Monat etwa 110 Artikel verkauft worden sind, insbesondere, wenn es sich um gleichartige Waren, z.B. Kleidung gehandelt hat. Die Unterscheidung hängt oftmals von kleinen Einzelheiten ab, so dass Sie sich im Zweifelsfall unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten. Nur eines sollten Sie niemals tun – die Abmahnung ignorieren. Die rechtlichen und finanziellen Folgen können gravierend sein.

Katharina Schimmel
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz