EuGH verschärft Verantwortlichkeit von eBay für die Wahrung der Markenrechte

EuGH verschärft Verantwortlichkeit von eBay für die Wahrung der Markenrechte

Urteile Urteile Der EuGH hat in einer jüngsten Entscheidung (Urteil vom 12.07.2011, C-324/09, L´Oréal u.a. / eBay) die Weichen gestellt für eine verschärfte Haftung von Betreibern von Online-Plattformen (hier eBay) gegenüber Markeninhabern und sonstigen Schutzrechtsinhabern geistigen Eigentums.

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH klargestellt, dass das Europarecht von den Mitgliedstaaten verlangt, sicherzustellen, dass die für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zuständigen nationalen Gerichte dem Betreiber aufgeben können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur zur Beendigung der von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen dieser Rechte, sondern auch zur Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen beitragen.

Diese Maßnahmen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und dürfen keine Schranken für den rechtmäßigen Handel errichten.

Geschrieben von Rechtsanwalt Frederick Pitz am Sonntag, 14. August 2011